Fallsammlung Umsatzsteuer
22. Aufl. 2020
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Kapitel 2: Steuerbarkeit
2.1 Allgemeines
Steuergegenstand der USt ist gem. § 1 Abs. 1 UStG der steuerbare Umsatz. Nur die im § 1 Abs. 1 UStG abschließend aufgeführten Umsätze sind steuerbar; es liegt eine enumerative Aufzählung vor. Es handelt sich um folgende Umsätze:
Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG)
Einfuhr von Gegenständen im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG)
Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG)
Die vormalige Nr. 2 (Eigenverbrauch) und Nr. 3 (unentgeltliche Leistungen von Personenvereinigungen an ihre Mitglieder) des § 1 Abs. 1 UStG sind im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit Wirkung ab dem aufgehoben worden. Damit wurde eine Anpassung an die 6. EG-Richtlinie (nunmehr MwStSystRL) vorgenommen. Die bisher erfassten Umsätze wurden teilweise den Lieferungen (§ 3 Abs. 1b UStG), teilweise den sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9a UStG) gleichgestellt und teilweise wurde ein Vorsteuerabzug versagt (§ 15 Abs. 1a UStG).
2.2 Steuerbarkeit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Tatbestandsmerkmale für einen steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG sind:
Lieferungen und sonstige Leistungen
Unternehmer
Rahmen des Unternehmens
Im Inland
Gegen Entgelt
Nur wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, ist der Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steuerbar. Die Steuerbarkeit entfällt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG nicht, wenn der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzliche...