Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2019
2020
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Teil F: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Anlagen N bzw. N-AUSS. 293
I. Vordruck
1. Anlage N
S. 294
S. 295
S. 296
S. 297
2. Anlage N-AUS
S. 298
S. 299
S. 300
Hinweis
Änderungen der Anlage N und der Anlage N-AUS:
Die Anlage N wurde wie folgt geändert:
Allgemeines: Die Anlage N wurde auf den Veranlagungszeitraum 2019 fortgeschrieben. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage N 2019 abzugeben. Die in der Anlage N enthaltenen Zeilen mit Abfragen, in denen eDaten berücksichtigt werden (Zeile 5 bis 20, Zeile 28 und Zeile 39), die aufgrund der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung bereits vorliegen und daher grundsätzlich nicht mehr zu erklären sind, wurden mit grünem Hintergrund im Zusammenhang mit dem eDaten-Verzicht umgestaltet. Um auf die Änderungen im Zusammenhang mit der Verwendung der eDaten aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, wie die Zeilen / Bereiche der Anlage N zu erkennen sind, in denen grundsätzlich keine Eintragungen mehr vorzunehmen sind, wurde im Bereich neben der Überschrift (unterhalb der Zeile 4) der nachfolgende Hinweis eingefügt: Daten für die mit „e“ gekennzeichneten Zeilen liegen im Regelfall vor und müssen, wenn sie zutreffend sind...