Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2019
2020
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage SS. 236
I. Vordruck – Anlage S
S. 237
S. 238
Hinweis
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Die Anlage S 2019 wurde lediglich redaktionell überarbeitet und an den VZ 2019 angepasst. Inhaltliche Änderungen haben sich nicht ergeben.
Anlage EÜR: Die Anlage EÜR wird in Teil E abgedruckt und erläutert.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden Gesetzesänderungen wird auf die Ausführungen in Teil C (Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G) verwiesen.
2. Neue Verwaltungsanweisungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden wichtigsten Verwaltungsanweisungen wird auf die Ausführungen in Teil C (Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G) verwiesen.
2.1 BMF-Schreiben
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII): Die Finanzverwaltung hat im BStBl 2018 I S. 1109