Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2019
2020
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Teil C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage GS. 174
I. Vordrucke
1. Anlage G 2019
S. 175
S. 176
Hinweis
Änderung der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Jeder Ehegatte mit gewerblichen Einkünften hat eine eigene Anlage G abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen der Anlage G 2019 gegenüber der Anlage G 2018 dargestellt, sofern sie nicht nur redaktioneller Art sind.
Zeilen 22: Die Beschreibung der im Jahr 2018 wieder eingefügten Zeile 22 zur Anrechnung von Gewerbesteuer, die aus mittelbaren Beteiligungen resultiert, wurde geändert. Nunmehr lautet die Beschreibung wie folgt:
„Summe der betriebsbezogen ermittelten Höchstbeträge nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen - Berechnung lt. gesonderter Aufstellung - (zur Ausübung des Antragswahlrechts siehe BStBI 15. 459)“
Neu aufgenommen wurden Hinweise auf die
Betriebsbezogenheit und
das Antragswahlrecht nach dem BStBl 2019 I S. 459.
Nach den BFH-Urteilen vom (X R 12/15, NWB RAAAG-56142 und X R 62/14, NWB XAAAG-62860) ist die Beschränkung der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer betriebs- und beteiligungsbezogen auszulegen. Daher ist der Steuerermäßigungsbetrag für jeden Betrieb getrennt zu ermitteln und entwed...