Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2019
2020
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und KS. 128
I. Vordrucke
1. Anlage Kind
S. 129
S. 130
S. 131
Hinweis
Änderungen der Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Allgemeines: Die in der Anlage Kind enthaltenen Zeilen mit Abfragen, in denen eDaten berücksichtigt werden, die grundsätzlich nicht mehr zu erklären sind (Zeile 31 bis 33 = Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung sowie erstattete Beträge), wurden im Hinblick auf den eDaten-Verzicht gestaltet.
Zeile 3: Um auf die Änderungen im Zusammenhang mit der Verwendung der eDaten aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, wie die Zeilen / Bereiche der Anlage Kind zu erkennen sind, in denen grundsätzlich keine Eintragungen mehr vorzunehmen sind, wurde im Bereich der Zeile 3 der nachfolgende Hinweis eingefügt: „Daten für die mit „e“ gekennzeichneten Zeilen liegen im Regelfall vor und müssen, wenn sie zutreffend sind, nicht ausgefüllt werden. – Bitte Infoblatt eDaten /Anleitung beachten –“.
Zeile 16: Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom (BGBl 2019 Teil I Nr. 27, S. 1066) wurde u. a. eine redaktionelle Änderung in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG vorgenommen. Demnach wurden die Wö...