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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 3082/17 E,F

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter – Totalüberschuss – Berücksichtigung einer künftigen Verbesserung der Einnahmesituation in der Prognoserechnung

Leitsatz

Eine künftige Verbesserung der Einnahmesituation bei der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter zu einem weit unter den AfA liegenden jährlichen Mietentgelt aufgrund von für die Zukunft beabsichtigten Umrüstungsmaßnahmen, die aus erwarteten Schadensersatzzahlungen finanziert werden sollen, kann nur dann in die Prognoserechnung für die Erzielung eines Totalüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten einbezogen werden, wenn diese Veränderungen im maßgeblichen Veranlagungszeitraum bereits objektiv erkennbar angelegt waren (vgl.  , BFH/NV 2016, 188).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAH-45053

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