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BFH  - III R 49/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 34a Abs 4, GG Art 3, GG Art 20 Abs 3

Rechtsfrage

Ist im Jahr 2016 eine Nachversteuerung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG auch dann vorzunehmen, wenn nicht entnommene sog. Altgewinne aus Veranlagungszeiträumen vor Inanspruchnahme der Tarifbegünstigung nach § 34a EStG vorhanden sind? Verstößt die Regelung in § 34a Abs. 4 EStG gegen die Grundsätze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG) oder das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)?

Leistungsfähigkeit; Nachversteuerung; Rechtsstaat; Thesaurierung

Fundstelle(n):
UAAAH-44594

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