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NWB Nr. 2 vom Seite 99 Fach 28 Seite 845

Der multimodale Transport

von Rechtsanwalt Dr. Björn-Axel Dißars, Hamburg

I. Einführung

Seit dem ist das neue Fracht-, Speditions- und Lagerrecht in Kraft. Es hat eine Vereinheitlichung der bisher zersplitterten Rechtsmaterie des Transportrechts bewirkt. Jedenfalls grundsätzlich unterliegen Beförderungen von Gütern auf der Straße, der Schiene, mit dem Binnenschiff und dem Flugzeug den gleichen Vorschriften. Im Zuge der Neuregelung des Transportrechts hat der Gesetzgeber auch Bestimmungen eingefügt, die den multimodalen Transport regeln. Für den multimodalen Transport (gleichbedeutend: ”multimodaler Verkehr”, ”kombinierter Verkehr”, ”gemischte Beförderung”, ”Durchfrachtvertrag”) gab es bisher keine umfassende gesetzliche Regelung; lediglich zu Einzelfragen fanden sich gesetzliche Bestimmungen, so in Art. 18 Abs. 3 Warschauer Abkommen für den internationalen Luftverkehr, in Art. 2 CMR für den internationalen Straßengüterverkehr (Huckepack- bzw. Ro-Ro-Verkehr) und in Art. 28, 48 CIM für den internationalen Eisenbahnverkehr. Das bisher geltende Recht nahm von der seit Jahrzehnten bekannten Tatsache, daß Frachtverträge häufig mit verschiedenartigen Transportmitteln durchgeführt werden, somit kaum Notiz. Diese Rechtsmate...