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RENO Nr. 3 vom Seite 14

Aktuelle Rechtsprechung

Silke Umland, Rechtsfachwirtin; Drochtersen-Hüll

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Fax scheitert – beA nutzen

Gegen den Beklagten ergeht ein Versäumnisurteil. Nach Ablauf der Einspruchsfrist beantragt der RA Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Aufhebung des Versäumnisurteils. Mit Urteil wird der Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und der Einspruch als unzulässig verworfen. Der RA legt für den Beklagten fristgerecht Berufung ein. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist erfolgt jedoch verspätet und es wird ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt. Diesen begründet der RA damit, dass er innerhalb eines längeren Zeitraums vergeblich versucht habe, dem OLG den Verlängerungsantrag per Telefax zu übermitteln. Der RA war jedoch über mögliche Faxschwierigkeiten informiert. In diesem Fall hätte er das beA aktiv nutzen können und müssen, selbst wenn er es ansonsten nur zum Abruf von Nachrichten verwendet.

OLG Dresden, Beschluss vom  – 4 U 2188/19 KIEHL YAAAH-39987

Leitsatz: Scheitert die Übertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Schriftsatz über das besondere elektroni...

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