ErbStH H E 3.4 (2) (Zu § 3 ErbStG)

Zu § 3 ErbStG

H E 3.4 (2)

Anwachsungserwerb

Beispiel:

Gesellschafter der gewerblich tätigen X-OHG sind die natürlichen Personen A, B und C zu je einem Drittel. Beim Tod des Gesellschafters A wird die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter B und C fortgesetzt. Der Gesellschaftsvertrag sieht die Abfindung der Erben zum Buchwert vor. Der Gesellschaftsanteil des A hatte bei seinem Tod einen steuerlichen Wert von 500 000 EUR und einen Buchwert von 300 000 EUR.

Der Anwachsungserwerb von B und C unterliegt als Schenkung auf den Todesfall der Erbschaftsteuer mit folgendem Wert:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerwert des Gesellschaftsanteils A
500 000 EUR
Abzüglich Abfindung an die Erben zum Buchwert
./. 300 000 EUR
Übersteigender Wert
200 000 EUR
Davon entfallen auf B bzw. C (je ½) =
100 000 EUR

Der Erwerb von B und C ist in Höhe von je 100 000 EUR steuerbegünstigt nach §§ 13a, 19a ErbStG (> R E 13b.5, R E 19a.1, H E 13b.1).

Entlastungen beim Erwerb von Betriebsvermögen

> R E 13b.5

Übernahmeklausel bei zweigliedriger Personengesellschaft

> , BStBl II S. 925, 928

Vermögensanfall an eine Gesamthandsgemeinschaft

> , BStBl 1995 II S. 81

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478