ErbStH H E 3.1 (1) (Zu § 3 ErbStG)

Zu § 3 ErbStG

H E 3.1 (1)

Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung einer Teilungsanordnung

> , BStBl 1983 II S. 329 und , BStBl II S. 669

Beispiel:

Der Erblasser E setzt seine Kinder A und B zu gleichen Teilen als Erben ein. Der Nachlass besteht aus einem zu gewerblichen Zwecken vermieteten Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 800 000 EUR und aus Geldvermögen im Wert von 400 000 EUR. E bestimmt, dass A das Grundstück gegen Wertausgleichszahlung an B in Höhe von 200 000 EUR und B das Geldvermögen erhalten soll (Teilungsanordnung).

Als Erwerb durch Erbanfall sind bei A und B ohne Rücksicht auf die Teilungsanordnung jeweils die Hälfte des Steuerwerts des Nachlasses, also je 600 000 EUR, anzusetzen.

Fundstelle(n):
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BAAAH-43478