ErbStH H E 13b.8 (Zu § 13b ErbStG)

Zu § 13b ErbStG

H E 13b.8

Entlastungen beim Erwerb mehrerer Arten begünstigten Vermögens

Beispiel:

M vererbt ihrer Tochter T einen Gewerbebetrieb mit einem Steuerwert von 600 000 EUR (begünstigtes Vermögen 600 000 EUR), eine KGBeteiligung mit einem negativen Steuerwert von -400 000 EUR und begünstigungsfähige GmbH-Anteile mit einem Steuerwert von 500 000 EUR (begünstigtes Vermögen 500 000 EUR).


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Wert des begünstigten Betriebsvermögens
 
600 000 EUR
begünstigte GmbH-Anteile
 
+ 500 000 EUR
begünstigtes Vermögen insgesamt
 
1 100 000 EUR
Verschonungsabschlag 85 %
935 000 EUR
verbleiben
165 000 EUR
Abzugsbetrag
142 500 EUR
Berechnung des Abzugsbetrags
150 000 EUR
Verbleibender Wert (15 %)
165 000 EUR
Abzugsbetrag
./. 150 000 EUR
Unterschiedsbetrag
15 000 EUR
Davon 50 %
./. 7 500 EUR
Verbleibender Abzugsbetrag
142 500 EUR
steuerpflichtiges begünstigtes Vermögen
22 500 EUR
KG-Beteiligung
 
./. 400 000 EUR
verbleiben
./. 377 500 EUR

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478