ErbStH H E 13b.25 (Zu § 13b ErbStG)

Zu § 13b ErbStG

H E 13b.25

Beispiel:

Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 500 000 EUR, das Verwaltungsvermögen nach § 13b Absatz 4 Nummer 1 bis 4 ErbStG mit 25 000 EUR und der Wert des jungen Verwaltungsvermögens mit 10 000 EUR festgestellt. Nach der Anwendung des § 13b Absatz 3 Satz 1 ErbStG und des Finanzmitteltests verbleiben Schulden von 30 000 EUR.


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Verwaltungsvermögen
25 000 EUR
junges Verwaltungsvermögen
./. 10 000 EUR
Saldo Verwaltungsvermögen
15 000 EUR

Berechnung der anteilig verbleibenden Schulden:

30 000 EUR x 15 000 EUR/(500 000 EUR + 30 000 EUR) = 850 EUR


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Saldo Verwaltungsvermögen
15 000 EUR
anteilig verbleibende Schulden
./. 850 EUR
Nettowert des Verwaltungsvermögens
14 150 EUR

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478