ErbStH H E 13a.6 (Zu § 13a ErbStG)

Zu § 13a ErbStG

H E 13a.6

Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten, der Ausgangslohnsumme und der Mindestlohnsumme

Beispiel 1:

E ist verstorben und wurde von A als Alleinerbe beerbt. Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehören 100 % der Anteile an der A-GmbH, 50 % der Anteile an der B-GmbH und 100 % der Anteile an der C-GmbH:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaft
Anzahl der Beschäftigten
Ausgangslohnsumme
A-GmbH
9
200 000 EUR
B-GmbH
10
350 000 EUR
C-GmbH
4
80 000 EUR

Die B-GmbH hält wiederum 100 % der Anteile an der D-GmbH. Die D-GmbH hat 6 Beschäftigte und eine Ausgangslohnsumme von 150 000 EUR.

Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Anzahl der Beschäftigten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaft
festzustellende Anzahl der Beschäftigten
festzustellende Ausgangslohnsumme
A-GmbH
9
200 000 EUR
B-GmbH
16
(B-GmbH 10 + D-GmbH 6)
500 000 EUR
(B-GmbH 350 000 EUR + D-GmbH 150 000 EUR)
D-GmbH
6
150 000 EUR

Hinsichtlich der B-GmbH ist die Anzahl der Beschäftigten und die Ausgangslohnsumme bezogen auf das gesamte Unternehmen festzustellen, auch wenn der Anteil des E nur 50 % beträgt.

Für die selbständige wirtschaftliche Einheit "Anteil C-GmbH" ist keine Ausgangslohnsumme und keine Anzahl der Beschäftigten festzustellen, da die Gesellschaft insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigte hat.

Ermittlung der Mindestlohnsumme:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaft
festgestellte Ausgangslohnsumme
jeweiliger Prozentsatz für Mindestlohnsumme
Mindestlohnsumme
A-GmbH
200 000 EUR
250 %
500 000 EUR
B-GmbH
500 000 EUR
400 %
2 000 000 EUR
C-GmbH
Summe der Mindestlohnsumme
2 500 000 EUR

Beispiel 2:

E ist verstorben und wurde von A als Alleinerbe beerbt. Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehören jeweils 100 % der Anteile an folgenden Gesellschaften:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaft
Anzahl der Beschäftigten
Ausgangslohnsumme
A-GmbH
9
200 000 EUR
B-GmbH
12
350 000 EUR

Die B-GmbH hält wiederum 100 % der Anteile an der D-GmbH. Die D-GmbH hat 4 Beschäftigte und eine Ausgangslohnsumme von 150 000 EUR.

Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Anzahl der Beschäftigten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaft
festzustellende Anzahl der Beschäftigten
festzustellende Ausgangslohnsumme
A-GmbH
9
200 000 EUR
B-GmbH
16
(B-GmbH 12 + D-GmbH 4)
500 000 EUR
(B-GmbH 350 000 EUR + D-GmbH 150 000 EUR)
D-GmbH
4
150 000 EUR

Obwohl die D-GmbH selbst nicht mehr als fünf Beschäftigte hat, ist die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten festzustellen, da diese Angaben für die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten bei der B-GmbH von Bedeutung sind (> R E 13a.10 Absatz 3).

Ermittlung der Mindestlohnsumme:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesellschaft
festgestellte Ausgangslohnsumme
jeweiliger Prozentsatz für Mindestlohnsumme
Mindestlohnsumme
A-GmbH
200 000 EUR
250 %
500 000 EUR
B-GmbH
500 000 EUR
400 %
2 000 000 EUR
Summe der Mindestlohnsumme
2 500 000 EUR

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478