ErbStH H E 13a.3 (Zu § 13a ErbStG)

Zu § 13a ErbStG

H E 13a.3

Auswirkung des Abzugsbetrags

Begünstigtes Vermögen von bis zu 1 000 000 EUR wird im Fall der Regelverschonung durch den Verschonungsabschlag von 85 % und den Abzugsbetrag vollständig befreit. Der Abzugsbetrag verringert sich gleitend bei einem Wert des begünstigten Vermögens zwischen 1 000 001 EUR und 2 999 999 EUR.

Beispiel:

Erblasser E hinterlässt seinem Sohn S einen Gewerbebetrieb mit einem gemeinen Wert von 2 200 000 EUR. Das begünstigte Vermögen hat einen Wert von 2 000 000 EUR.

Für den Abzugsbetrag ergibt sich folgende Berechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebsvermögen (begünstigt)
 
2 000 000 EUR
 
Verschonungsabschlag (85 %)
 
./. 1 700 000 EUR
 
Verbleiben
 
300 000 EUR
 
Abzugsbetrag
 
./.      75 000 EUR
 
Steuerpflichtiges Betriebsvermögen
 
 
225 000 EUR
Abzugsbetrag
 
150 000 EUR
 
Verbleibender Wert (15 %)
300 000 EUR
 
 
Abzugsbetrag
./. 150 000 EUR
 
 
Unterschiedsbetrag
150 000 EUR
 
 
Davon 50 %
 
./.      75 000 EUR
 
Verbleibender Abzugsbetrag
 
75 000 EUR
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478