ErbStH H B 191 (2) (Zu § 191 BewG)

Zu § 191 BewG

H B 191 (2)

Sachwertfaktoren

Angabe in Wertspannen:

Sind von den Gutachterausschüssen lediglich Sachwertfaktoren in Wertspannen veröffentlicht worden, ist der Faktor anzusetzen, der der typisierten Wertzahl nach Anlage 25 BewG weitgehend entspricht.

Fundstelle(n):
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BAAAH-43478