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BFH  - I R 37/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 17 Abs 1 S 1, KStG § 14 Abs 1 Nr 3, HGB § 277 Abs 3 S 2, HGB § 266 Abs 2, AktG § 302

Rechtsfrage

Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags

Wird der zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin geschlossene Ergebnisabführungsvertrag nicht i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 KStG tatsächlich durchgeführt, wenn die Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme in ihrer Bilanz nicht ausweist? Gilt dies auch dann, wenn die Organträgerin der Organgesellschaft den Verlustbetrag tatsächlich erstattet?

Bilanz; Ergebnisabführungsvertrag; Organschaft; Tatsächliche Durchführung; Verlustübernahme

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 150 Nr. 5
DB 2023 S. 1190 Nr. 20
FR 2023 S. 358 Nr. 8
GmbH-StB 2023 S. 97 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2023 S. 228
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2023 S. 361
Ubg 2023 S. 215 Nr. 4
Ubg 2023 S. 218 Nr. 4
Ubg 2023 S. 219 Nr. 4
WPg 2024 S. 48 Nr. 1
LAAAH-42669

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