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StuB Nr. 3 vom Seite 108

Schuldenkonsolidierung erworbener Intercompany-Forderungen

WP/StB Dr. Stephan C. Scholz, Stuttgart

I. Sachverhalt

MU erstellt einen HGB-Konzernabschluss, in den (u. a.) TU im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen wird. Im Jahr 01 hatte MU die Anteile an TU erworben, nicht aber eine bestehende, unbesicherte Forderung des bisherigen Gesellschafters A gegen TU. In 01 war die Forderung des A gegen TU in voller Höhe werthaltig.

Nach mehreren Verlustjahren befindet sich TU im Jahr 07 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und ist auf die Unterstützung durch MU angewiesen. Der Zeitwert der Forderung des A (Nominalbetrag 1.000 €) beträgt inzwischen 1 €. A verkauft in 07 die Forderung gegen TU an MU für einen Kaufpreis von 1 €. A ist an MU nicht beteiligt.

II. Fragestellung

Wie ist der Erwerb der Forderung gegen TU durch MU im Konzernabschluss zum zu erfassen?

III. Lösungshinweise

1. § 297 Abs. 3, § 303 HGB

Nach der Einheitstheorie ist im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen, als wären die einbezogenen Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen. Als Ausfluss der Einheitstheorie sind gem. § 303 Abs. 1 HGB Ausleihungen, Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wegzulasse...