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BFH  - VIII R 26/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 171 Abs 7, AO § 153, AO § 45

Rechtsfrage

Begeht, wenn der Erblasser durch die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen Steuern hinterzogen hat, auch dessen Gesamtrechtsnachfolger eine eigenständige Steuerhinterziehung, wenn er die Steuererklärungen des Erblassers nach dem Erbfall nicht berichtigt, und greift infolgedessen auch bezüglich des Gesamtrechtsnachfolgers eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO hinsichtlich der Steuerschuld des Erblassers ein?

Ablaufhemmung; Berichtigung; Erbfall; Festsetzungsfrist; Steuererklärung; Steuerhinterziehung

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 376 Nr. 12
BFH/PR 2023 S. 60 Nr. 2
ErbBstg 2023 S. 33 Nr. 2
ErbStB 2023 S. 2 Nr. 1
ErbStB 2023 S. 2 Nr. 1
NJW 2022 S. 3536 Nr. 48
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2022 S. 951
FAAAH-40448

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