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BFH  - VI R 9/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4, GG

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für ein nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviertes Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, den Gleichheitssatz und das Rückwirkungsverbot)?

Im Verfahren VI R 8/12 erging am ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 24/14). Das Verfahren VI R 8/12 war durch Beschluss vom ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

Erststudium; Gleichheitsgrundsatz; Nettoprinzip; Rückwirkung; Verfassungswidrigkeit; Werbungskosten

Fundstelle(n):
BAAAH-40445

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