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USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 17

Tourismusbranche in Aufruhr: Margenbesteuerung zukünftig auch im B2B-Sektor?

Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2019 zur Margenbesteuerung des § 25 UStG n. F.

Thomas Rennar

Der Gesetzgeber hat mittels Jahressteuergesetz (JStG 2019) v. (BGBl 2019 I S. 2451) auch im Bereich der Margenbesteuerung von Reiseleistungen weitreichende Neuregelungen geschaffen. Insoweit hat die Tourismusbranche zumindest zukünftig auch im B2B-Sektor infolge unionsrechtlicher Judikatur die Margenbesteuerung des § 25 UStG n. F. im Blickfeld zu halten. Weitere diffizile Einzelheiten ergeben sich zur Bildung von Bemessungsgrundlagen durch Wegfall von Gruppen- & Gesamtmargen. Zumindest in diesem Punkt scheint der Gesetzgeber der Besteuerungspraxis jedoch eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des einzuräumen.

I. Einordnung

Die Besteuerung von Reiseleistungen i. S. des § 25 UStG galt nach bisheriger Rechtslage grundlegend für Reiseleistungen eines Unternehmers, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Die Leistung des Unternehmers ist hierbei als sonstige Leistung anzusehen. Erbringt der Unternehmer insoweit an einen Leistungsempfänger im Rahmen einer Reise mehrere Leistungen dieser Art, so gelten sie als eine einheitliche sonstige Leistung. Der Or...