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Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung nach dem neuen Reisekostenrecht (FG)
Das Niedersächsische FG hat - soweit ersichtlich - als erstes FG zu dem mit Wirkung ab dem VZ 2014 im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts neu eingefügten Satz 3 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG Stellung genommen, wonach das Vorliegen eines eigenen Hausstandes u.a. eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraussetzt. Danach ist - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - eine regelmäßige Beteiligung an den laufenden Wohnungs- und Verbrauchskosten nicht zwingend. Auch unregelmäßige Zahlungen oder nur Einmalzahlungen können als finanzielle Beteiligung angesehen werden (; Revision eingelegt, BFH-Az. VI R 39/19).
Hintergrund: Verschärfung des Reisekostenrechts
Die Gesetzesverschärfung im Reisekostenrecht st...