Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 31 vom Seite 2909 Fach 26 Seite 3761

Nettolohnvereinbarung aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht

von Dipl.-Kfm. Dr. Josef Neun, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, München

Abweichend von dem Grundsatz der Bruttolohnvergütung können die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren, dass die vom Arbeitgeber (ArbG) geschuldete Vergütung netto geschuldet werden soll (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl. 2000, S. 615). Der Abschluss dieser sog. Nettolohnvereinbarung muss wegen ihrer Außergewöhnlichkeit und ihrer Folgen sowohl arbeitsrechtlich (BAG, DB 1974 S. 778) als auch steuerrechtlich (BFH, BStBl 1980 II S. 257; BFH, BStBl 1986 II S. 886) klar und einwandfrei feststellbar sein. Eine derartige Vergütungsregelung kann auch tarifvertraglich vereinbart werden (BAG, AP Nr. 2 zu § 1 TVG; Tarifverträge: Metallindustrie mit Anm. v. Blomeyer). Die besondere Problematik dieser Vereinbarung besteht in den zahlreichen aus ihr resultierenden Zweifelsfragen:

  • Wer trägt die Belastung durch erhöhte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei Wegfall von Steuervergünstigungen oder Änderung der Steuerklasse?

  • Wem gebührt die Steuerersparnis aus Eintritt oder Erhöhung von Freibeträgen, aus abzugsfähigen Sonderausgaben und Werbungskosten?

  • Wem gebührt ein etwaiger Steuererstattungsanspruch?

  • Wie wirken sich Steuersatzänderungen aus?

I. Arbeitsrechtliche Aspekte

1. Arten der Nettolohnverei...