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NWB Nr. 25 vom Seite 2361 Fach 26 Seite 3721

Mitarbeiterführung durch Zielvereinbarungen

von Regierungsdirektor Georg Kleinsorge, Alfter

I. Zielvereinbarungen - ein neues Instrument?

Die allgemeinen Pflichten des Arbeitnehmers (AN) ergeben sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, aus Tarifverträgen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, oder aus entsprechenden Betriebsvereinbarungen. Eine konkretere Ausgestaltung erfahren diese arbeitsvertraglichen Verpflichtungen dann, wenn der Arbeitgeber (ArbG) von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht. Wie, wann, wo und in welcher Art und Güte der AN die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hat, ist typischerweise Inhalt dieses Direktionsrechts. Hinzu tritt in jüngster Zeit vermehrt ein weiteres Instrument - die Zielvereinbarung, die zur weiteren Konkretisierung und Optimierung der zu erledigenden Aufgaben genutzt wird.

Der Begriff der Zielvereinbarung ist facettenreich; zahlreiche Praxisvarianten haben sich entwickelt - mit jeweils unterschiedlichen Zielrichtungen und Schwerpunkten. Als Kurzformel lassen sich Zielvereinbarungen umschreiben als (mehr oder weniger) verbindliche dezentrale Absprachen zwischen Leitungspersonen und Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über Leistungsziele, die in einem festgelegten Zeitrahm...