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NWB Nr. 46 vom Seite 4153 Fach 26 Seite 2851

Auswirkungen der Betriebsgröße im Arbeitsrecht

von Prof. Dr. Peter Pulte, Duisburg

Zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen sind an die Betriebsgröße bzw. Anzahl der Mitarbeiter gekoppelt. Nachfolgende Übersicht gibt die wesentlichsten Bestimmungen wieder, die an die Betriebsgröße Rechtsfolgen anknüpfen.

I. Betriebsgröße und Betriebsrat

1. Zahl der Betriebsratsmitglieder (§ 9 BetrVG)

Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel


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    5 bis     20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus        1 Person
   21 bis     50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus        3 Mitgliedern,
   51 bis    150 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus        5 Mitgliedern,
  151 bis    300                  Arbeitnehmern aus        7 Mitgliedern,
  301 bis    600                  Arbeitnehmern aus        9 Mitgliedern,
  601 bis  1 000                  Arbeitnehmern aus       11 Mitgliedern,
1 001 bis  2 000                  Arbeitnehmern aus       15 Mitgliedern,
2 001 bis  3 000                  Arbeitnehmern aus       19 Mitgliedern,
3 001 bis  4 000                  Arbeitnehmern aus       23 Mitgliedern,
4 001 bis  5 000                  Arbeitnehmern aus       27 Mitgliedern...