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NWB Nr. 4 vom Seite 187 Fach 26 Seite 2779

Das Arbeitsschutzgesetz

von Prof. Dr. Peter Pulte, Duisburg

I. Umsetzung der EG-Richtlinie

Europaweite Mindestvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz legt seit dem die Richtlinie 89/391/EWG des Rates der Europäischen Union über die ”Durchführung von Maßnahmen bei der Arbeit” (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) fest. Mit Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien v. (BGBl I S. 1246) ist in dessen Art. 1 das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) veröffentlicht worden. Das Gesetz trat am in Kraft.

Durch das neue Arbeitsschutzgesetz und die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird gleichzeitig die Richtlinie 91/383/EWG des Rates zur Ergänzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis umgesetzt.

II. Ziel des Gesetzes

Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist gem. § 1 die weitere Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Unter ...