Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

8. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-54068-9

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (8. Auflage)

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1 Tabellenentgelt

ist ein Bestandteil der Arbeitsvergütung der unter den Geltungsbereich des   Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), des   Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des   Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) fallenden   Arbeitnehmer .

Die Höhe des Tabellenentgelts bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist, und nach der für ihn geltenden Stufe (§ 15 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Die dem Beschäftigten konkret zustehenden Beträge des Tabellenentgelts können der Tabelle der Anlage A zum TVöD (Bund) bzw. TVöD (VKA), den Anlagen B und zum TV-L bzw. TV-H entnommen werden (§ 15 Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H).

2 Tarifautonomie

ist das Recht der   Arbeitgeber , der   Arbeitgeberverbände und der   Gewerkschaften , in   Tarifverträgen eigenverantwortlich und ohne staatliche Einflussnahme, jedoch im Rahmen der   Verfassung und der   Gesetze , die Arbeitsbedingungen und Arbeitsentgelte zu vereinbaren und sie den jeweiligen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen anzupassen. Die Tarifautonomie wird durch die im   Grundgesetz (GG) garantierte   Koalitionsfreiheit gewährleist...

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