Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

8. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-54068-9

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (8. Auflage)

F

1 Fachaufsicht

ist die Bezeichnung für die inhaltliche Aufsicht über die rechtmäßige und zweckmäßige Erledigung der Verwaltungsaufgaben gegenüber nachgeordneten   Behörden . Die Fachaufsicht über die Behörden der allgemeinen Verwaltung hat der zuständige Fachminister. Handelt es sich um eine Angelegenheit aus dem Geschäftsbereich des Ministers des Inneren, so ist dieser auch für die Fachaufsicht zuständig.

2 Fachaufsichtsbeschwerde

 Aufsichtsbeschwerde

3 Fachkräfteeinwanderungsgesetz

bildet den rechtlichen Rahmen für eine gezielte, an den Bedarfen orientierte Steuerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am in Kraft tritt, schafft innerhalb des bestehenden migrationspolitischen Ordnungsrahmens die Voraussetzungen dafür, dass diejenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, nach Deutschland kommen können. Dafür wurden die Vorschriften des dritten und vierten Abschnitts des   Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) neu strukturiert und umfassend neu gefasst sowie die   Beschäftigungsverordnung (BeschV) entsprechend angepasst.

4 Fahrlässigkeit

im zivilrechtlichen Sinne bedeutet das Außer-Acht-Lassen der im V...

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