Ist die Zinsfestsetzung offenbar unrichtig, wenn das FA --vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom -- die Einkommensteuerfestsetzung u.a. aufgrund der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen wegen Wegfalls der Investitionsabsicht ändert, ohne den abweichenden Zinslauf nach § 233a Abs. 2a AO zu berücksichtigen?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.