Arbeitshilfe - Stand: 19.08.2022

Steuerliche Folgerung, dass die Tätigkeit als Versicherungsmaklerin umsatzsteuerfrei ist, rechtfertigt eine Änderung des Gewerbesteuermessbescheides zuungunsten gemäß § 174 Abs. 4 AO?

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Bestimmter Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 AO:

Können aufgrund der steuerlichen Folgerung, dass die Tätigkeit der Kl. als Versicherungsmaklerin umsatzsteuerfrei ist, die Körperschaftsteuerbescheide gemäß § 174 Abs. 4 AO zuungunsten der Kl. geändert werden (Ansatz von Netto- statt Bruttoeinnahmen) oder ist die Umsatzsteuerfreiheit der betreffenden Leistungen lediglich die Rechtsfolge, die zu keiner Änderung der Körperschaftsteuerbescheide führt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAH-38471