Arbeitshilfe August 2020

Kindergeld - § 66 Abs. 3 EStG in der seit 2018 geltenden Fassung bietet keine gesetzliche Grundlage, die Auszahlung eines wirksam und bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs zu verweigern

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Bietet § 66 Abs. 3 EStG in der seit 2018 geltenden Fassung eine gesetzliche Grundlage, die Auszahlung eines wirksam und bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs zu verweigern?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAH-38279