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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 P 21/18

Streitig ist die Zustimmung zur gesonderten Inrechnungstellung von betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gemäß § 82 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 i.H.v. 8,77 EUR/Pflegetag (PT)/Pflegeplatz für 61 statt für 40 Pflegeplätze.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAH-38119

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