Der PKW im Steuerrecht
2. Aufl. 2019
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A. Ertragsteuerliche Einordnung des PKWs zum Privat- und Betriebsvermögen
1Ein PKW, welcher im Unternehmen genutzt wird, kann sowohl dem Privat- als auch dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Je nachdem, wie der PKW einzuordnen ist, sind die Kosten entweder Betriebsausgaben oder nicht abzugsfähig. Ebenfalls von der Einordnung ist abhängig, ob eine private Nutzung zusätzlich als Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewerten ist. Der Einordnung des PKW kommt somit elementare Bedeutung im Ertragsteuerrecht zu. Die Unterscheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen ist vor allem bei Einzelunternehmen und Freiberuflern sowie Personengesellschaften relevant. Der PKW, der von einem Unternehmen in Form einer juristischen Person angeschafft wird, zählt grundsätzlich zum Betriebsvermögen.
2Wird ein betrieblicher PKW auch für private Zwecke des Unternehmers verwendet, unterliegt diese private Nutzung der Besteuerung. Jedes Fahrzeug ist daher zunächst darauf zu prüfen, ob es zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen zählt. Wird ein Fahrzeug allein dem Privatvermögen zugeordnet, stellen die Kosten grundsätzlich keine Betriebsausgaben dar.
3Für die ertragsteuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen ist somit immer zu u...