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STFAN Nr. 12 vom Seite 13

Steuerermäßigung gem. § 35b EStG bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald; Weil am Rhein

In bestimmten Fällen können Einkünfte sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Erbschaftsteuer belastet sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer Forderung, die bereits im Todeszeitpunkt entstanden und die damit erbschaftsteuerlich zu erfassen war, der Zufluss zu einem späteren Zeitpunkt an die Erben erfolgt und bei diesen zu steuerpflichtigen Einnahmen führt. Durch § 35b EStG wird ein Ausgleich erreicht, indem die Einkommensteuer, die auf die doppelt erfassten Einkünfte entfällt, sich um einen Betrag ermäßigt, der annähernd der fiktiven Erbschaftsteuer entspricht, die auf diesen Einkommensteuerbetrag entfällt.

Rechtslage bei der Erbschaftsteuer

Werden Einkommensteuerschulden auf Einkünfte, die noch dem Erblasser zuzurechnen waren, erst nach dessen Tod von den Erben bezahlt, sind sie als Nachlassverbindlichkeiten bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer abziehbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG). Eine Doppelbelastung ist insoweit nicht gegeben.

Einkünfte, die wirtschaftlich auf Tätigkeiten des Erblassers beruhen, sind hingegen dem Erben zuzurechnen, wenn sie erst von diesem realisiert werden, z. B. weil der Zufluss erst nach dem Tod des Erblassers gegeben ist. In diesem Fall schuldet der Erbe die entsprechende Ein...

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