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RENO Nr. 12 vom Seite 19

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Aufenthaltsermittlung kein selbständiger ZV-Auftrag

Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Sie erteilt dem Gerichtsvollzieher (GV) im Januar 2018 unter Verwendung des Formulars einen Auftrag u. a. zur Abnahme der Vermögensauskunft und für den Fall, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, zur Ermittlung seines Aufenthaltes. Der Schuldner ist zwar unter der angegebenen Anschrift noch gemeldet, jedoch dort nicht mehr wohnhaft. Der GV hebt den Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft auf und reicht die Unterlagen zurück. Die Gläubigerin ermittelt die neue Anschrift und übersendet dem GV den „alten“ Vollstreckungsauftrag mit der Bitte, die ZV fortzusetzen. Diesen Antrag weist der GV zurück mit der Begründung, der „alte“ ZV-Auftrag sei beendet und die Gläubigerin muss einen neuen ZV-Auftrag unter Verwendung des Formulars erteilen. Der BGH erklärt, dass der GV das Schreiben der Gläubigerin als Antrag auf weitere Ausführung des Vollstreckungsauftrags behandeln muss, der ihm im Januar 2018 erteilt wurde. Der ihm erteilte Er...

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