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Online-Nachricht - Freitag, 13.12.2019

Arbeitsrecht | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls (BAG)

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte ().

Sachverhalt: Die Klägerin war bei der Beklagten bis zum als Fachkraft in der Altenpflege beschäftigt. Seit dem war sie infolge eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. Die Beklag...

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