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NWB Nr. 25 vom Fach 23 Seite 275

Neuordnung des Landpachtrechts

von Dr. R. Hessler, Hannover

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Inkrafttreten: .

Die Vorschriften des BGB über die Pacht (§§ 581-597) wurden durch das erstgenannte Neuordnungsgesetz z. T. geändert oder durch neue Vorschriften ergänzt. Neben dem bisherigen Untertitel Pacht wurde ein spezieller Untertitel Landpacht eingeführt (§§ 585-597). Dabei wurden Verweisungen auf das Mietrecht weitgehend vermieden, um das Landpachtrecht geschlossen darzustellen. Des weiteren wurden Vorschriften des Landpachtgesetzes von 1952 unter Aufhebung jenes Gesetzes ins BGB aufgenommen. Die Vorschriften des Landpachtgesetzes, welche die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Anzeige und die behördliche Kontrolle von Landpachtverträgen vorsahen, wurden durch das o. g. Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen ersetzt.

Diese umfangreiche Neuordnung wurde mit einem tiefgreifenden Strukturwandel in der Landwirtschaft begründet, der durch eine zunehmende Technisierung und den Wechsel von lohnintensiver zu kapitalintensiver Wirtschaftsweise gekennzeichnet ist. Das Anzeige- und Beanstandungsverfahren soll den Bedürfnissen einer modernen Landwirtschaft angepaßt werden...