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NWB Nr. 50 vom Seite 3704

Aktuelles zur Abgrenzung freiberuflicher von gewerblicher Tätigkeit

Infektion der Tätigkeit durch Einsatz fachlich vorgebildeter Mitarbeiter

Alexander Hamminger

[i]BFH, Urteil v. 14.5.2019 - VIII R 35/16, NWB CAAAH-28617 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer üben einen freien Beruf aus. Da sie nicht alles alleine machen können (und wollen), setzen sie u. a. fachlich vorgebildete Mitarbeiter ein. Bei größeren Beratungsgesellschaften entfallen auf einen Gesellschafter nicht selten mehrere derartige Mitarbeiter (in den klassischen Hierarchiebezeichnungen häufig „Berater“ oder „Associate“ genannt). Dabei stellt sich die Frage, ob und ggf. wann das Risiko besteht, dass die freiberufliche Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit umschlägt. Der BFH hat sich kürzlich anlässlich der Beurteilung der Tätigkeit von selbständigen Prüfingenieuren mit Urteil v.  - VIII R 35/16 (NWB CAAAH-28617) mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundlagen der Freiberuflichkeit

1. Voraussetzungen der Freiberuflichkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

[i]Geißler, Selbständige Arbeit, infoCenter, NWB MAAAB-36694 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehört die Ausübung einer der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten bzw. Berufe (sog. Katalogberufe). Ein Angehöriger eines freien Berufs ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich auch dann freiberuflich tätig, w...