Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 5 vom Seite 415 Fach 21 Seite 1171

Gebührenpraxis der Banken nach Vertrags- und AGB-Recht

von Thomas Matusche, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Köln

Gerade in den letzten Monaten sind die ”Bankgebühren” - oder technisch richtig: die von Banken erhobenen Entgelte und Zinsen - erneut in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion geraten. Grund hierfür waren nicht zuletzt auch die beiden Entscheidungen des BGH, die unter Ziff. V und VI besprochen werden. Dies gibt Anlaß, Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur Entgelterhebung durch Banken genauer zu betrachten.

I. Rechtsgrundlagen

Die Ansprüche der Bank auf Entgelte und Zinsen ergeben sich aus Vertrag und Gesetz. In aller Regel liegen den Geschäftsbeziehungen zwischen den Banken und ihren Kunden Verträge über Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen oder aber Darlehensgewährung zugrunde. Für Geschäftsbesorgung und Dienstleistung kann die Bank gem. § 612 BGB eine Vergütung verlangen. Für die Gewährung eines Darlehens ist das Erheben von Zinsen nach § 608 BGB dann möglich, wenn die Zinsgewährung ausdrücklich vereinbart ist.

Diese gesetzlichen Regelungen werden ergänzt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. In den gültigen AGB-Banken von 1993 sind Zinsen, Entgelte und Auslagen in Nr. 12 geregelt (vgl. Freund, NWB F. 21 S. 1133, 1137 f.). Nr. 12(1) AGB-Banken besti...