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NWB Nr. 17 vom Seite 1601 Fach 21 Seite 1089

Garantievertrag und Patronatserklärung

von Rechtsanwalt Klaus Vorpeil, Herzogenrath

In der Wirtschaftspraxis sind neben den gesetzlich geregelten weitere Sicherungsinstrumente entwickelt worden. Dazu zählen Garantieverträge und Patronatserklärungen. Garantien sind im Wirtschaftsleben bekanntlich bedeutende Sicherungsmittel. Einen besonderen Platz nehmen dabei neben Bankgarantien Garantien von Muttergesellschaften für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften ein. Patronatserklärungen werden ebenfalls in der Regel von Muttergesellschaften für die vorgenannten Verbindlichkeiten abgegeben. Sie werden üblicherweise nur dann von einem Gläubiger hereingenommen, wenn Garantien oder andere Sicherungsmittel nicht zu erhalten sind. Patronatserklärungen kommen in mannigfaltigen Formen vor, die teilweise ohne rechtlich durchsetzbaren Sicherungswert sind, teilweise aber auch einen weitreichenden Sicherungswert besitzen. Letztere werden als sog. ”harte” Patronatserklärungen bezeichnet, bei denen eine Verwandtschaft zur Garantie besteht.

I. Garantievertrag

1. Begriff, Wesen und Zweck der Garantie

Typisches Element eines Garantievertrags ist es, daß sich jemand verpflichtet, für einen bestimmten tatsächlichen oder rechtlichen Erfolg oder das Risiko ...