Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 10 vom Seite 801 Fach 20 Seite 561

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

von Professor Dr. Ulrich Loewenheim, Frankfurt/M.

I. Grundlagen

Elementarer Bestandteil des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland ist der freie Wettbewerb. Entgegen den Vorstellungen der klassisch-liberalen Wirtschaftspolitik des vorigen Jahrhunderts hat sich gezeigt - vor allem durch das Entstehen der Kartelle und Monopole -, dass sich freier Wettbewerb keineswegs ohne jede staatliche Regelung von selbst einstellt. Er bedarf vielmehr staatlichen Schutzes; der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen für seine Entstehung und Aufrechterhaltung setzen. Wettbewerb wird in zweifacher Hinsicht geschützt: Schutz besteht zum einen gegen eine qualitative Verfälschung des Wettbewerbs; es müssen unlautere Wettbewerbsmethoden verhindert werden. Dazu dienen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und seine Nebengesetze. Zum anderen ist es erforderlich, den Wettbewerb gegen quantitative Beeinträchtigungen zu schützen, also seine Beeinträchtigung oder Beseitigung zu verhindern. Diesem Schutz dient das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (sog. Kartellgesetz), das auch als Grundgesetz der deutschen Wirtschaft bezeichnet wird. Es ist ein Produkt aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und maßgeblich durch das amerikanische Kartellrecht beeinflusst. Am in Kraft getreten, wurde es inzw...