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NWB Nr. 21 vom Seite 2001 Fach 20 Seite 553

Überblick über das Patentrecht

von Regierungsdirektor Ingo Böhringer, Bonn

I. Funktion und Stellung des Patentrechts in der Rechtsordnung

1. Begriff des Patents; Schutz- und Informationsfunktion

Das Patent ist das für eine bestimmte Zeit vom Staat (in Deutschland: vom Deutschen Patent- und Markenamt - DPMA - in München) verliehene, ausschließliche Recht zur kommerziellen Nutzung einer Erfindung. Der Inhaber eines Patents kann damit jedem Dritten untersagen, die geschützte Erfindung gewerblich zu verwenden; zur Durchsetzung dieses Rechts kann er bei Gericht ein entsprechendes Urteil erwirken und notfalls vollstrecken lassen. Dieser durch das Patent bewirkte rechtliche Schutz ist in aller Regel die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen die Finanzmittel bereitstellt oder erhält, die erforderlich sind, um aus einer Erfindung ein neues Produkt oder Verfahren zu entwickeln und dieses in den Markt einzuführen. Als Gegenleistung (und Rechtfertigung) für dieses staatlich gewährleistete Monopol macht der Patentinhaber seine Erfindung öffentlich. Sie wird im Patent detailliert beschrieben, und da alle Patente veröffentlicht werden, kann die Erfindung so den Ausgangspunkt weiterer Forschungs- und Ent...