Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

5. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-65345-2

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

Bernhard Hillmoth (Januar 2020)
Hinweis:

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG = BStBl 2019 I 654).

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 77 EStG regelt, ob und in welchem Umfang den Einspruchsführer oder dem hinzugezogenen Dritten die Kosten des Einspruchsverfahrens zu erstatten sind.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen und gilt seitdem unverändert.

3Geltungsbereich: § 77 EStG ist Bestandteil des verfahrensrechtlichen Teils des X. Abschnitts des EStG.

4Verhältnis zu anderen Regelungen: Die Vorschrift entspricht § 63 SGB X. § 77 Abs. 1 Satz 3 EStG übernimmt den Regelungsinhalt des § 137 FGO.

5–15(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Grundlagen zum Kostenerstattungsanspruch im Einspruchsverfahren gegen Kindergeldfestsetzungen (§ 77 Abs. 1 EStG)

16 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach der AO kennt keine Kostenerstattung. Hiervon abweichend sieht § 77 EStG grundsätzlich eine Erstattung von Kosten im Einspruchsverfahren gegen Kindergeldfestsetzungen vor. Entgegen dem Wortlaut gilt dies u. a. auch für Einspruchsverfahr...

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