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BFH  - IV R 28/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 3, EStG § 5a Abs 4 S 1, EStG § 6 Abs 3, UmwStG § 24, AO § 182 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Gehen auf einen Kommanditisten einer Schifffahrtsgesellschaft entfallende Unterschiedsbeträge auf den übernehmenden Gesellschafter über, wenn der Kommanditanteil nach § 6 Abs. 3 EStG unentgeltlich übertragen oder nach § 24 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine andere Personengesellschaft eingebracht wird? Welche Bedeutung hat es in diesem Zusammenhang, wenn nach der Anteilsübertragung Unterschiedsbeträge in dem besonderen Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG weiterhin dem übertragenden Kommanditisten zugerechnet werden?

Hinweis: Das Verfahren wurde von dem Revisionsverfahren IV R 4/18 abgetrennt.

Bindungswirkung; Einbringung; Feststellung; Gesellschafterwechsel; Rechtsnachfolge; Tonnagebesteuerung; Unterschiedsbetrag; Zurechnung

Fundstelle(n):
QAAAH-35386

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