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Rechtsfragen der sog. Scheinselbständigkeit im Konkurs
I. Problemstellung
Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehen viele Unternehmen als Maßnahme der Kostenreduzierung dazu über, Personalkosten dadurch einzusparen, daß sie mit einer verminderten Kernbelegschaft unter Hinzunahme sog. freier Mitarbeiter eine höhere Auslastungsquote erreichen. Die ausgeübte Tätigkeit der angestellten und der ”freien” Mitarbeiter ist zumeist nicht wesentlich verschieden. Rechtlich gesehen wird der Arbeitnehmer (AN) jedoch aufgrund eines Dienstvertrags gem. §§ 611 ff. BGB tätig, der freie Mitarbeiter führt einen Werkvertrag gem. § 631 BGB aus. Besonders bei den freien Berufen wie Architekten und Rechtsanwälten, in der Werbebranche, bei den Medien, aber auch in der Buchführung, bei Speditionen, Reinigungsunternehmen usw. gehört diese rechtliche Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses schon beinah zur gängigen Praxis. Prinzipiell ist diese Rechtsformwahl nicht zu beanstanden. Ihre Folge ist jedoch für den durch die ”freie Mitarbeiterschaft” zum Kleinunternehmer avancierten Beschäftigten ein mangelnder sozial- und arbeitsrechtlicher Schutz, für die Allgemeinheit eine verringerte Zahl von Beitragszahlern für die Sozialversich...