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NWB Nr. 5 vom Seite 303 Fach 18 Seite 821

Buchführungspflicht aufgrund Istkaufmannseigenschaft

von Dr. Stephen Stork, Tafertsried

I. Vorbemerkung

In der Praxis stellt sich bei Betriebsgründung oder bei Betriebsveränderung nicht selten die Frage, ob eine Buchführungspflicht besteht. Ebenso kann sich im Zuge einer Außenprüfung zeigen, dass z. B. die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit vorliegen und zu klären ist, auf welche Art der Gewinn zu ermitteln ist. Nach alter Rechtslage wurden bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften dazu bisher häufig die Regeltatbestände des § 1 Abs. 2 HGB geprüft. Diese Vorgehensweise hat sich mit deren Wegfall grundlegend geändert.

Die gesetzliche Buchführungspflicht nach § 140 AO knüpft ohne weiteres an andere außersteuerliche Buchführungspflichten an. Der wichtigste Grund für eine außersteuerliche Buchführungsverpflichtung ist die Kaufmannseigenschaft nach dem Handelsrecht.

Nach der Handelsrechtsreform (vgl. dazu NWB F. 18 S. 811) besteht mit Wirkung ab dem gem. § 1 Abs. 2 HGB die gesetzliche Vermutung dahingehend, dass jedwede Form gewerblicher Tätigkeit die Kaufmannseigenschaft begründet. Ausgenommen hiervon sind nach der gesetzlichen Formulierung lediglich sog. Kleingewerbetreibende (Formulierung des § 1 Abs. 2 2. Halbsatz HGB ”. . . es sei denn, dass das Unternehmen nach Art...