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NWB Nr. 44 vom Seite 4027 Fach 18 Seite 3749

Die Offene Handelsgesellschaft

von Rechtsanwalt Dr. Holger Klose, Hannover

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                            Inhaltsübersicht
   I. Grundlagen
  II. Allgemeines
III. Entstehung der OHG
  IV. Firma und Handelsregisteranmeldung
   V. Das Innenrecht der OHG
  VI. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft gegenüber Dritten
VII. Beendigung der OHG
VIII. Zwangsvollstreckung, Insolvenz
  IX. Umwandlung der OHG

I. Grundlagen

Nach § 105 Abs. 1 HGB ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Nicht in der vorstehenden Definition erwähnt, aber aus der beschränkten und unbeschränkten Haftung der Gesellschafter ableitbar ist die Einordnung der OHG in die Gruppe der Personengesellschaften. Zu diesen zählen neben der OHG die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Partnerschaftsgesellschaft.

Von der GbR kann sich die OHG sowohl durch den Gesellschaftszweck als auch die Eintragung im Handelsregister unterscheiden. Während die GbR zu jedem zulässigen Zweck errichtet werden kann, muss der Zwec...