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NWB Nr. 21 vom Seite 1709 Fach 18 Seite 3593

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

von WP StB Dr. Reinhard Dücker, Dortmund,Lehrbeauftragter an der Universität (GH) Siegen

- Weiterentwicklung der deutschen Rechnungslegung und Abschlußprüfung -

I. Das KonTraG im Überblick

1. Begründung für das Gesetz

Der Bundesrat hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) angenommen (i. d. F. der BR-Drucks. 203/98 v. ). Für die Rechnungslegung und Prüfung sind insbesondere die in Artikel 1 und 2 geregelten Änderungen zum Aktiengesetz und zum HGB von Bedeutung. Das Gesetz führt zu erheblichen Änderungen für Unternehmen, Aufsichtsräte und Abschlußprüfer.

Nach der im Entwurf des Gesetzes vom (Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich [KonTraG], BT-Drucks. 13/9712 v. ) genannten Zielsetzung dienen die Änderungen insbesondere der Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrates, Erhöhung von Transparenz, Stärkung der Kontrolle sowie Verbesserung der Qualität der Abschlußprüfung und Zusammenarbeit zwischen Prüfer und Aufsichtsrat. Nach der allgemeinen Begründung richtet sich das Gesetz auf das Aktienrecht und sein System der Kontrolle. Insbesondere die Publikumsgesellschaften finanzieren sich zunehmend auf internationalen Kapitalmärkten...