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NWB Nr. 30 vom Seite 2595 Fach 18 Seite 3533

Grundfragen der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung

von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Robert Weimar, Siegen/Bonn und Dr. Klaus-Peter Grote, Neuenrade

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine Gesellschaftsform des Europäischen Rechts, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen erleichtern soll. Sie ähnelt einer bekannten und bewährten französischen Gesellschaftsform, dem ”Groupement d'interet economique”, die seit 1967 in Frankreich besteht und die der EWIV als Vorbild gedient hat. Die für die EWIV maßgebenden Regelungen sind in erster Linie europäisches Verordnungsrecht, in zweiter Linie die nationalen Ausführungsgesetze und - in der Bundesrepublik Deutschland - im übrigen einzelne für die OHG geltende Vorschriften.

I. Einführung

Die EWIV ist die bislang einzige Gesellschaftsform, die in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich und unmittelbar gilt. Projekte der Kommission zur Schaffung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE), einer Europäischen Genossenschaft (EUGEN), einer Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft (EUGGES) und eines Europäischen Vereins (EUV) befinden sich immer noch im Entwurfsstadium. Ein entwickeltes europäisches Gesellschaftsrecht gibt es daher bisher nur in Ansätzen (orientierend dazu Pfister, Europäisches Gesellschaftsrecht, 1993...