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NWB Nr. 24 vom Seite 2029 Fach 18 Seite 3405

Die Besteuerung der Personengesellschaften in der Praxis

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, München

- zur BFH-Rechtsprechung 1994 -

Die folgende Darstellung vermittelt einen Überblick über die im Jahre 1994 veröffentlichten BFH-Entscheidungen zur Ertragsbesteuerung der PersGes (Mitunternehmerschaften).

I. Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft

1. Mitunternehmerschaft des gewinnbeteiligten Geschäftsführers?

Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, wer aufgrund eines Gesellschaftsvertrags oder eines damit wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (BFH, GrS v. , BStBl II S. 751, 769, 770). Ein Mitunternehmerrisiko kann nur angenommen werden, wenn sich der Erfolg oder Mißerfolg einer geschäftlichen Tätigkeit unmittelbar im Gewinn oder Verlust niederschlägt. Demzufolge wird nicht als Mitunternehmer angesehen, wer zwar als leitender Angestellter über eine gewinnbezogene Tantieme am Gewinn des Unternehmens beteiligt ist (im Streitfall mit 1/3), andererseits aber von einer Beteiligung am Verlust des Unternehmens und den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts ausgeschlossen ist ( BStBl 1994 II S. 282). Allerdings wird dabei vorausgesetzt, d...